Einbindung Betriebsarzt (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.08.2020, 16:25 (vor 1310 Tagen) @ StephanT

Hallo,

(Fach-) ärztliche Atteste sind oft sehr unklar bzw. undifferenziert in Bezug auf konkrete betriebliche Umstände. Deswegen kann der AG auf Grundlage von § 11 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html
und § 3 ASiG
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html
durchaus eine arbeitsmedizinische Abklärung und Begutachtung verlangen, da der Arbeitsmediziner idR die betrieblichen Gegebenheiten besser kennt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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