Einbindung Betriebsarzt (Allgemeines)
Hallo,
(Fach-) ärztliche Atteste sind oft sehr unklar bzw. undifferenziert in Bezug auf konkrete betriebliche Umstände. Deswegen kann der AG auf Grundlage von § 11 ArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html
und § 3 ASiG
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html
durchaus eine arbeitsmedizinische Abklärung und Begutachtung verlangen, da der Arbeitsmediziner idR die betrieblichen Gegebenheiten besser kennt.
--
&Tschüß
Wolfgang