Einbindung Betriebsarzt (Allgemeines)

Remhagen, NRW, Wednesday, 26.08.2020, 19:57 (vor 1337 Tagen) @ albarracin

Hallo,
auch mein Dienstgeber hat mich einmal zum Betriebsarzt bestellt. Hier sollte festgestellt werden, ob mir ein bestimmtes "Arbeitsverhalten" zugemutet werden kann.
Ausgerüstet mit fachärztlichen Unterlagen hat der Betriebsarzt bestätigt, dass mein "Verlangen/Verhalten" berechtigt ist.
Für einen Betriebsarzt ist es schwierig, dass "Verlangen" des Dienstgebers zu bestätgen, wenn fachärztliche Meinungen vorliegen, Außerdem kann eine betriebsärztliche Untersuchung (in der Kürze der Zeit) bereits festgestellte Erkrankungen des Hausarztes oder anderer Fachärzte nicht widersprechen.

Auf mein Verlangen hin hat mir der Betriebsarzt eine Kopie seiner Stellungnahme zugeschickt; dazu ist er nach meiner Kenntnis auch verpflichtet.

--
MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)


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