Einbindung Betriebsarzt (Allgemeines)

StephanT, Thursday, 27.08.2020, 20:05 (vor 1332 Tagen) @ Emph

Hallo zusammen,
nun ist die SBV auch selbst betroffen. Der AG verlangt die Einbeziehung des Betriebsarztes hinsichtlich einer individuellen Gefährdungsbeurteilung, um Mitarbeiter*Innen wieder zurück aus dem mobilen Arbeiten ins Büro zu beordern.
Auf Rückfrage beim AG, ob diese Maßnahme alle Mitarbeiter*Innen betrifft, die zur Risikogruppe gehören, wurden hier unterschiede gemacht. Beschäftigte, die aufgrund von Vorerkrankungen auch zur Risikogruppe gehören, jedoch gelegentlich Präsenztermine (nicht im Büro) wahrnehmen und ansonsten weiterhin mobil tätig sind, müssen sich keiner individuellen Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Das ist für die SBV nicht nachvollziehbar. Ich Klärung mit dem AG ist schwierig!
Was ist davon zu halten? Hat die SBV Möglichkeiten?
Danke für Ihre Rückmeldungen!
VG S.


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