Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 12.10.2020, 08:23 (vor 2200 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

das hast du sehr schön und sehr ausführlich dargelegt und erklärt.

Trotzdem weiche ich im Ergebnis von deiner Meinung ein wenig ab und stelle meine Ansicht zur Diskussion.

Die Prüfpflicht ist keine Stellenbesetzungspflicht. Eine SB-Person hat kein "Recht auf eine Stelle weil sie SB ist" sondern unterliegt ebenfalls der Bestenauslese, wie du auch erläutert hast. Hat sie sich bereits dort nicht bewährt, kann sie mit Verweis darauf aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Auch das kann Ergebnis einer Prüfung sein. Die Stelle kann dann im Rahmen der Fürsorgepflicht als direkte Folge und zur Verstetigung der Ergebnisse des BEM an die geeignete SB-Antragstellerin vergeben werden.

Im Ausgangsfall wurde nicht angegeben, ob die SB-Bewerberin gegenwärtig auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt ist. Dies ist ebenso zu prüfen, wie ggf. eine Förderung (hast du ebenfalls aufgeführt) aber das würde ich von der Stellenbesetzung trennen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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