Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht (Allgemeines)
Hallo garda,
es kann die Vorprüfung nach § 164 Abs. 1 SGB IX auch in der Art und Weise durchgeführt werden, dass beim Beschäftigte Y bei jeder neuen / freiwerdenden Stelle jedes Mal festgestellt wird, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verwaltungsaufgabe wegen fehlenden AL 1 nicht vorliegen und Herr Y deshalb nicht geeignet ist / nicht in die Auswahl kommt /"aus dem Rennen" ist. Oder die SBV sich dafür einsetzt, wenn bei Herrn Y das Interesse an einer beruflichen Entwicklung besteht, dass Herr Y die dafür erforderliche Weiterbildung ermöglicht wird.
Der Arbeitgeber würde seiner Verpflichtung nach § 165 Abs. 1 SGB IX im grinsten Umfang nachkommen. Aber kommen so die SBV und der PR ihren gesetzlichen Aufgaben nach?
Der schwerbehinderte Kollege hat bei der Erprobung "Verbesserungsbedarf" aufgezeigt und ist für diese Stelle nicht (so gut) "geeignet". Dieser "Verbesserungsbedarf" sollte beseitigt werden, um die Chancen in Zukunft zu verbessern. Dies sehe ich als eine der Aufgaben der Interessensvertretungen, die aus der zwingenden Beteiligung nach § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX erfolgt.
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Gruß
Wolfgang