Bewerbungsgespräche (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.11.2020, 20:49 (vor 1269 Tagen) @ Hansmann

Hallo,

das geht sogar aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, da es im Text keine Einschränkung auf die Teilnahme nur an den Bewerbergesprächen mit schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerbern gibt. Wenn es diese Einschränkung gäbe, müßte diese ausdrücklich im Gesetzestext drinstehen.
Und wenn Du einen Kommentar zu § 178 Abs. 2 Satz 5 SGB IX herangezogen hättest, hättest Du deinem AG diesen unter die Nase reiben können, da es zu diesem Beteiligungsrecht in der Literatur auch keine zwei Meinungen gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion