Bewerbungsgespräche (Einstellung)
Hallo,
das geht sogar aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, da es im Text keine Einschränkung auf die Teilnahme nur an den Bewerbergesprächen mit schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerbern gibt. Wenn es diese Einschränkung gäbe, müßte diese ausdrücklich im Gesetzestext drinstehen.
Und wenn Du einen Kommentar zu § 178 Abs. 2 Satz 5 SGB IX herangezogen hättest, hättest Du deinem AG diesen unter die Nase reiben können, da es zu diesem Beteiligungsrecht in der Literatur auch keine zwei Meinungen gibt.
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&Tschüß
Wolfgang