Bewerbungsgespräche (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 03.11.2020, 18:47 (vor 1241 Tagen) @ Hansmann

Hallo nochmal,

die Geschäftsführung ließ sich nicht überzeugen und möchte nun durch einen Rechtsbeistand die Sachlage prüfen lassen. Bis ein Ergebnis vorliegt, wird der SBV die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen mit Bewerber ohne Schwerbehinderung bei gleichzeitigem vorhanden sein von Bewerbern mit Schwerbehinderung, verwehrt.
Wenn nun der Rechtsbeistand zur gleichen Auffassung wie die der Geschäftsführung gelangt, was bleiben dann für Möglichkeiten?

Gruß Hansmann

Hey
sofort das Integrationsamt einbeziehen und den AG auf Mandatsbehinderung hinweisen
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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