Firma schickt Mitarbeiter in Rente (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 11.11.2020, 23:49 (vor 1261 Tagen) @ Tara74

Hallo,

in nahezu allen Arbeitsverträgen sowie in allen mir bekannten Tarifverträgen gibt es eine sog. "auflösende Bedingung" (§ 158 Abs. 2 BGB), die das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der abschlagfreien Regelaltersgrenze beinhalten.
Dies ist auch im Arbeitsrecht rechtlich zulässig, wie das BAG mehrfach entschieden hat.
Der AG hat somit lediglich den AN darauf hingewiesen. Sofern für den AN eine solche "auflösende Bedingung" gilt, ist sein Arbeitsverhältnis tatsächlich im geschilderten Fall mit Ablauf des 30.11. beendet.
Da eine "auflösende Bedingung" ähnlich wie eine Befristung rechtlich zu werten ist, hat es überhaupt keine Verpflichtung des AG gegeben, den AN in irgendeiner Form und schon gar nicht mit irgendeiner Frist "vorzuwarnen".

In diesem Fall sollte der AN so schnell wie möglich eine Altersrente zum 01.12. beantragen. Das ist jetzt noch möglich.

Im Übrigen war dieser AN allerdings auch bemerkenswert blauäugig, denn der Beginn der Regelaltersrente wurde sicherlich in den letzten Jahren in seiner Rentenauskunft regelmäßig ausdrücklich angeführt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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