Nachprüfung vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

Peka, Tuesday, 25.07.2006, 08:06 (vor 6493 Tagen)

Hallo,

eine Kollegin, die sich z.Zt. in der Ruhephase der ATZ befindet hat mich um Hilfe gebeten.

Bei ihr liegt ein GdB von 60 vor und der SB Ausweis läuft bis 2/07.
Grund für den GdB ist u.A. eine Krebserkrankung, die geheilt ist.
Sie hat bereits Altersrente wegen SB zum 1.11.06 beantragt und ging natürlich davon aus, das durch den GdB keine Rentenminderung (bzw. nur eine geringe) erfolgt.

Jetzt hat Sie eine Aufforderung des Versorgungsamts zur Nachprüfung erhalten.
Antwortfrist ist der 31.7.06.

Fraglich ist:
1. - Ob sie den Termin zur Nachuntersuchung wahrnehmen muss
2. - Wenn ja, auf welchen Zeitpunkt des Vorliegen des GdB wird bei dem
Rentenantrag abgestellt
3. - Sollte der GdB auf Grund der Nachprüfung unter 50 festgestellt werden
und Widerspruch eingelegt werden, welcher Tatbestand ist ausschlaggebend
(alt/neu)
4. - Ist es ratsam neue Erkrankungen, die seit der letzten Begutachtung
hinzugekommen sind, bereits im Nachprüfungsverfahren anzugeben, oder
erst beim Widerspruch

Habe der Kollegin eine Rückmeldung bis 27.7.06 zugesagt, da sie die Frist wahren muss.
Eine schnelle Hilfe wäre super!

LG Peka


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