Nachprüfung vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)
» eine änderung des GdB wäre erst nach ablauf des ausweisdatums wirksam, hat
» also keinerlei auswirkungen auf den bezug von rente ab 01.11.
Nach meinem Wissen wird eine Änderung der Schwerbehinderteneigenschaften erst drei Monate nach dem Ablaufdatum des Ausweises wirksam! Besser gesagt drei Monate naach Ablauf einer endgültigen Klärung auch von (begründeten) Einsprüchen (auch falls diese dann rechtskräftig abgewiesen sind)