Nachprüfung vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

traute, Thursday, 27.07.2006, 10:15 (vor 6491 Tagen) @ Peka

»
» Bei ihr liegt ein GdB von 60 vor und der SB Ausweis läuft bis 2/07.
» Grund für den GdB ist u.A. eine Krebserkrankung, die geheilt ist.
» Sie hat bereits Altersrente wegen SB zum 1.11.06 beantragt und ging
» natürlich davon aus, das durch den GdB keine Rentenminderung (bzw. nur
» eine geringe) erfolgt.

eine altersrente ab 60 ohne abzüge gibt es bei vertrauensschutz. das bedeutet, am 16.11.2000 muß die betreffende einen GdB von 50 gehabt haben und wenigstens 50 jahre alt gewesen sein
»
» Fraglich ist:
» 1. - Ob sie den Termin zur Nachuntersuchung wahrnehmen muss

sie MUSS nicht, aber es wäre sinnvoll


» 2. - Wenn ja, auf welchen Zeitpunkt des Vorliegen des GdB wird bei dem
» Rentenantrag abgestellt
»
wie du sagst, wäre rentenbeginn 01.11.06. der GdB zu diesem zeitpunkt ist ausschlaggebend.
eine änderung des GdB wäre erst nach ablauf des ausweisdatums wirksam, hat also keinerlei auswirkungen auf den bezug von rente ab 01.11.

3. - Sollte der GdB auf Grund der Nachprüfung unter 50 festgestellt werden
» und Widerspruch eingelegt werden, welcher Tatbestand ist ausschlaggebend
» (alt/neu)

siehe oben, eine änderung wäre erst nach ablaufdatum wirksam

» 4. - Ist es ratsam neue Erkrankungen, die seit der letzten Begutachtung
» hinzugekommen sind, bereits im Nachprüfungsverfahren anzugeben, oder
» erst beim Widerspruch

sicher ist das ratsam, neue erkrankungen bei der begutachtung zu benennen.
»
» Habe der Kollegin eine Rückmeldung bis 27.7.06 zugesagt, da sie die Frist
» wahren muss.
» Eine schnelle Hilfe wäre super!
»

ich hoffe, die infos helfen dir weiter

gruß, traute


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