Nachprüfung vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

baddy, Wednesday, 02.08.2006, 18:18 (vor 6484 Tagen) @ Peka

» Hallo,
»
» eine Kollegin, die sich z.Zt. in der Ruhephase der ATZ befindet hat mich
» um Hilfe gebeten.
»
» Bei ihr liegt ein GdB von 60 vor und der SB Ausweis läuft bis 2/07.
» Grund für den GdB ist u.A. eine Krebserkrankung, die geheilt ist.
» Sie hat bereits Altersrente wegen SB zum 1.11.06 beantragt und ging
» natürlich davon aus, das durch den GdB keine Rentenminderung (bzw. nur
» eine geringe) erfolgt.
»
» Jetzt hat Sie eine Aufforderung des Versorgungsamts zur Nachprüfung
» erhalten.
» Antwortfrist ist der 31.7.06.
»
» Fraglich ist:
» 1. - Ob sie den Termin zur Nachuntersuchung wahrnehmen muss

auf jeden fall. sonst wird wegen fehlender mitwirkung entschieden. da kommtnoch weniger bei heraus. alles was sie machen kann ist, spät antworten, damit das verfahren länger dauert.

» 2. - Wenn ja, auf welchen Zeitpunkt des Vorliegen des GdB wird bei dem
» Rentenantrag abgestellt

die schwerbehinderung muss zum tag des rentenbeginns vorliegen.

» 3. - Sollte der GdB auf Grund der Nachprüfung unter 50 festgestellt werden
» und Widerspruch eingelegt werden, welcher Tatbestand ist
» ausschlaggebend
» (alt/neu)

solange der widerspruch läuft gilt die aufschiebende wirkung. der habsetzungsbescheid ist dann noch nicht rechtskräftig.
sonst, siehe antwort an ede aus bayern.

» 4. - Ist es ratsam neue Erkrankungen, die seit der letzten Begutachtung
» hinzugekommen sind, bereits im Nachprüfungsverfahren anzugeben, oder
» erst beim Widerspruch

am besten sofort.
»
» Habe der Kollegin eine Rückmeldung bis 27.7.06 zugesagt, da sie die Frist
» wahren muss.
» Eine schnelle Hilfe wäre super!
»
» LG Peka


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion