Beginn vom BEM bei schwerbehinderter Mitarbeiter (BEM)

P.Stephan, Oldenburg, Thursday, 21.01.2021, 09:19 (vor 1185 Tagen) @ albarracin

Hallo
danke für die Antwort

Da ich als SBV von beiden Verfahren erst nachdem der Arbeitgeber etwas entschieden und durchgeführt hat erfahren habe kann ich da ja nichts mehr aussetzen. In den PR Sitzungen habe ich auch noch nichts von einem anderen Arbeitsplatz für den behinderten Arbeitnehmer gehört. Der wurde da ja auch nicht beteiligt.
Kann ich also wieder nur den Arbeitgeber mitteilen dass ich mit seiner Entscheidung nicht einverstanden bin und darum bitten mich beim nächsten mal richtig zu beteiligen? Dadurch habe ich in den letzten Jahren schon viel erreicht und der PR steht zum Glück auch hinter mir. Werde den PR fragen welche Möglichkeiten er sieht um gemeinsam etwas zu erreichen.

Grüß

Stephan


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