Beginn vom BEM bei schwerbehinderter Mitarbeiter (BEM)

garda, Berlin, Friday, 22.01.2021, 07:37 (vor 1191 Tagen) @ P.Stephan

Hallo

Und ein Präventionsverfahren für die sb/gleichgestellten AN mit Schwierigkeiten kannst Du immer noch verlangen.

Es ist ja so simpel und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Hallo,

zur Ergänzung noch etwas: mach dem AG klar, dass er dir gegenüber ggf. schriftlich erklären sollte, dich zukünftig zu beteiligen. Passiert das nicht, kannst du ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht anstrengen um dem Arbeitgeber aufzuerlegen dich künftig ordnungsgemäß zu beteiligen. Hier gibt es anscheinend zwei Fälle, mit einem "einmaligen Versehen" kommt er da nicht mehr durch. Das kostet ihn eine nette Menge Geld und Zeit und er wird ziemlich sicher verknackt, wenn er nicht schon in der Güteverhandlung einknickt. Tut er es dann wieder nicht, wird eine Strafzahlung fällig die das Arbeitsgericht fest legt und die der Personalverantwortliche aus eigener Tasche zahlt. Wenn er also zu viel Geld hat, kannst du ihm netterweise bei der Mittelverwendung helfen. ;-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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