Beginn vom BEM bei schwerbehinderter Mitarbeiter (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 21.01.2021, 14:24 (vor 1184 Tagen) @ P.Stephan

Hallo,

wenn der PR hinter Dir steht, spricht ja nichts dagegen, dem AG gemeinsam klarzumachen, gegen welche rechtlichen Vorschriften er da verstoßen hat und auch deutlich zu erklären, daß dies im Wiederholungsfall auch rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.

Und ein Präventionsverfahren für die sb/gleichgestellten AN mit Schwierigkeiten kannst Du immer noch verlangen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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