Gleichstellung nach befristet höherem GdB (Gleichstellung)

Cebulon, Saturday, 30.01.2021, 16:20 (vor 1181 Tagen) @ Luculus

Ich habe auch grade so einen Fall. Die Gleichstellung musste da neu beantragt werden, weil sie ja mit Erhöhung des GdB "zurückgegeben" wurde.

Verstehe nur Bahnhof: Warum neuer Gleichstellungsantrag, wenn z.B. der GdB von 30 auf 40 vom Versorgungsamt erhöht wird? Und nach welcher „Logik“? Handelt es sich um eine solche Konstellation?

Gruß,
Cebulon


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