Gleichstellung nach befristet höherem GdB (Gleichstellung)
Ich habe auch grade so einen Fall. Die Gleichstellung musste da neu beantragt werden, weil sie ja mit Erhöhung des GdB "zurückgegeben" wurde.
Verstehe nur Bahnhof: Warum neuer Gleichstellungsantrag, wenn z.B. der GdB von 30 auf 40 vom Versorgungsamt erhöht wird? Und nach welcher „Logik“? Handelt es sich um eine solche Konstellation?
Gruß,
Cebulon