Gleichstellung nach befristet höherem GdB (Gleichstellung)

garda, Berlin, Monday, 01.02.2021, 08:05 (vor 1151 Tagen) @ Cebulon

Es lebe der sinnfreie bürokratische Formalismus! Also ohne Krebs würde die damalige Gleichstellung ohne weiteres fortbestehen, aber nach überstandenem Krebs soll neuer Antrag nötig sein. Haben die nichts Besseres zu tun?
Ironie: Wollen die nun prüfen, ob die Auswirkungen des „GdB 30 wegen Bandscheibe/Skelett“ durch diesen Krebs geringer wurden - oder was?

Hallo Cebulon,

ganz praktisch gesehen hast du natürlich Recht aber das SGB 9 im § 2 Abs. 3 beschränkt nun mal die Gleichstellung auf Menschen mit einem GdB unter 50 und mindestens 30. Damit erlischt die Gleichstellung sogar automatisch, weil ihre gesetzlichen Voraussetzungen weggefallen sind. Hätte der Gesetzgeber das vermeiden wollen, müsste er das so festlegen.

Für den besprochenen Fall gilt das natürlich nicht (mehr) aber mal ganz praktisch: niemand bei der Bundesagentur fragt jemals nach, welcher GdB aktuell besteht. Wer also den geänderten GdB nicht mitteilt, dessen Gleichstellung wurde nie amtlich aufgehoben. Solange niemand den Vorgang zusammenbringt, passiert auch nichts. Bei der herrschenden Ahnungslosigkeit vieler Arbeitgeber besteht eine berechtigte Hoffnung das dies nicht auffällt. ;-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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