Gleichstellung nach befristet höherem GdB (Gleichstellung)

Cebulon, Saturday, 30.01.2021, 22:54 (vor 1180 Tagen) @ Luculus

Bei mir gings um GdB 30 wegen Bandscheibe/Skelett... Nun ist Heilungsbewährung abgelaufen und der GdB beträgt wieder 30.

Es lebe der sinnfreie bürokratische Formalismus! Also ohne Krebs würde die damalige Gleichstellung ohne weiteres fortbestehen, aber nach überstandenem Krebs soll neuer Antrag nötig sein. Haben die nichts Besseres zu tun?

Ironie: Wollen die nun prüfen, ob die Auswirkungen des „GdB 30 wegen Bandscheibe/Skelett“ durch diesen Krebs geringer wurden - oder was?


Das erinnert mich an die völlig unsinnige jahrelange „Zusicherung“ statt „Bewilligung“ einer Gleichstellung, die nach harscher breiter Kritik in der Literatur endlich 2017 von der BA wieder ganz geräuschlos abgeschafft wurde nach über 10 Jahren! So lange braucht man dort, bis da jemand einen solchen Unsinn checkt. Das BSG hat diese „Erfindung“ der BA nie per Urteil „durchgewunken“. Diese Zusicherungen sind mit einer Gleichstellung eben nicht gleichwertig, was diese BA aber jahrelang behauptete auf ihrer Hommage: Diese sichern zum Beispiel keine Bewerbungs-Verfahrensrechte laut § 164 Abs. 1 SGB IX, keine laut § 178 Abs. 2 SGB IX und keine nach § 165 SGB IX.

Das hat zahllosen Bewerbern geschadet, da diese mit einer solchen „windigen“ Zusicherung gerade kein Vorstellungsgespräch erhalten nach § 165 Satz 3 SGB IX lt. BAG 2011. Genützt hat’s aber der BA, da Zusicherungen nicht in den Arbeitslosenstatistiken sbM landen - und diese so jahrelang immer mehr „aufgehübscht“, d.h. amtl. „geschönt“ wurden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...

Gruß,
Cebulon


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