Definition einer neu geschaffenen Stelle? (Lektüre / Gesetze)

Phönix, NRW, Wednesday, 03.03.2021, 15:52 (vor 1149 Tagen)

Hallo zusammen,

seit zwei Jahren bin ich SBV bei einem Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche
und vertrete ca. 50 Mitarbeitende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Nachdem meine Recherche im Internet und im Schrifttum ohne Ergebnis verlaufen ist,
möchte ich hier folgende Frage stellen:

Gibt es eine (rechts) verbindliche Definition für eine neu geschaffene Stelle?

Hintergrund:

Wir haben eine Organisationseinheit mit 20 Kollegen, geführt von einem Bereichsleiter
mit Personalverantwortung. Aus diesem Pulk der 20 Kollegen gab es immer eine fest
benannte Stellvertretung für den Bereichsleiter.

Der Stellvertreter hat nun eine Anpassung der Dienstbezüge erhalten, welche
mit der Übernahme der Personalverantwortung für diesen Bereich begründet wird.
Weiterhin wurde der Stellvertreter im Organigramm dieser Organisationeinheit
hervorgehoben und als Abteilungsleiter ausgewiesen.

Nach meinem Rechtsempfinden ist dies eine neu geschaffene Stelle und daher habe
ich die versäumten Konsultations- und Prüfpflichten aus § 164 SGB IX moniert.
Der Dienstgeber verweist nun darauf, es habe nur eine Aufgabenverschiebung
zwischen dem Bereichsleiter und seinem Stellvertreter gegeben. Weiterhin würde
man nun eine neue Bezeichnung so wählen, dass nicht der Eindruck entsteht,
man habe eine neue Stelle geschaffen.

Im Moment sehe ich die Gefahr, dass man zukünftig auch weitere Leitungspositionen
über eine solche Aufgabenverschiebung schafft und besetzt.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass es eine neu geschaffene Stelle ist?

Gruß
Phönix


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