Definition einer neu geschaffenen Stelle? (Lektüre / Gesetze)

Phönix, NRW, Thursday, 04.03.2021, 17:24 (vor 1120 Tagen) @ bifavi

Lieben Dank für die Antworten!

Zur Rechtsform folgende Ergänzung, es handelt sich um einen e.V. in Trägerschaft der Kirche, die rechtlichen Vorgaben für den öffentlichen Dienstes finden hier leider keine Anwendung, da wir nicht dazu gehören. Wir haben ca. 1.000 Mitarbeiter, auch verteilt auf ganz viele kleine Teilbereiche. Die von mir benannte Organisationseinheit von 20 Kollegen verteilt sich auf ein Dutzend dieser Teilbereiche, die auch räumlich in einem Umkreis von 40 Km verortet sind. Den Überblick zu behalten, ist nicht einfach.

Im letzten Jahr wurde eine neue Stelle der Organisationseinheit zugefügt und durch eine Versetzung aus einem anderen Tätigkeitsbereich intern besetzt (ohne meine Kenntnis). Im zweiten Halbjahr hat diese Stelle einen großen Teil der Pflichten übernommen, welche der Stellvertreter hatte. Man hat praktisch den Stellvertreter entlastet, damit dieser dann die neuen Aufgaben eines Abteilungsleiters nach und nach wahrnehmen kann. Gleichwohl bleiben aber Teilpflichten aus der alten Tätigkeit erhalten. In welchem Umfang, kann ich nicht wirklich beurteilen. Der Bereichsleiter wird in absehbarere Zeit verrentet und man bereitet offensichtlich die Nachfolge vor, die dann (vermutlich) schleichend vollzogen werden soll.

Die Anpassung der Dienstbezüge erfolgt durch eine Höhergruppierung. Eine solche Veränderung unterliegt der Zustimmungspflicht durch die MAV, welche diese auch zwischenzeitlich erteilt hat (die Frage nach der freien Stelle hat für die MAV keine Relevanz), die Maßnahme ist damit vollzogen und wird von mir nicht beanstandet. Mir geht es darum, eine solche Konstellation einzuschätzen, um zukünftig damit umgehen zu können.

Gruß
Phönix


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