Definition einer neu geschaffenen Stelle? (Lektüre / Gesetze)

garda, Berlin, Thursday, 04.03.2021, 07:57 (vor 1149 Tagen) @ Phönix

Nachdem meine Recherche im Internet und im Schrifttum ohne Ergebnis verlaufen ist,
möchte ich hier folgende Frage stellen:
Gibt es eine (rechts) verbindliche Definition für eine neu geschaffene Stelle?

Hallo Phönix,

hast du Wikipedia ausgespart? Hier liest du:

Eine Planstelle ist in Deutschland im Stellenplan eines Haushaltsplanes des jeweiligen Verwaltungsträgers nach Amt und Besoldungsgruppe ausgewiesen für eine natürliche Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamten, Soldaten oder Richter). Für eine auf diese Weise ausgewiesene Planstelle werden Haushaltsmittel zur Zahlung der Dienstbezüge bereitgestellt. Der Planstelle entspricht die „Stelle“ für Arbeitnehmer bei öffentlichen Arbeitgebern.

Die Rechtsquellen findest du im Artikel. Grundsätzlich werden im öffentlichen Dienst Angestellte in dieser Beziehung gleich behandelt, es existiert keine weitere Rechtsgrundlage für Tarifbeschäftigte. Das ist prinzipiell bei Kirchens nicht anderes, im Detail dann teilweise schon.

Wir haben eine Organisationseinheit mit 20 Kollegen, geführt von einem Bereichsleiter mit
Personalverantwortung. Aus diesem Pulk der 20 Kollegen gab es immer eine fest
benannte Stellvertretung für den Bereichsleiter.
Der Stellvertreter hat nun eine Anpassung der Dienstbezüge erhalten, welche
mit der Übernahme der Personalverantwortung für diesen Bereich begründet wird.
Weiterhin wurde der Stellvertreter im Organigramm dieser Organisationeinheit
hervorgehoben und als Abteilungsleiter ausgewiesen.

Bestehen die weiteren Pflichten aus der ursprünglichen Tätigkeit (ggf. im Umfang gemindert) fort? Wie kann ich mir die Anpassung der Dienstbezüge vorstellen? Neubewertung mit einer anderen Vergütungsgruppe oder eine Zulage?

Nach meinem Rechtsempfinden ist dies eine neu geschaffene Stelle und daher habe
ich die versäumten Konsultations- und Prüfpflichten aus § 164 SGB IX moniert.
Der Dienstgeber verweist nun darauf, es habe nur eine Aufgabenverschiebung
zwischen dem Bereichsleiter und seinem Stellvertreter gegeben. Weiterhin würde
man nun eine neue Bezeichnung so wählen, dass nicht der Eindruck entsteht,
man habe eine neue Stelle geschaffen.

Möglicherweise trügt dich dein Rechtsempfinden aber das werden wir erst sehen wenn du meine Fragen beantwortest.

Im Moment sehe ich die Gefahr, dass man zukünftig auch weitere Leitungspositionen
über eine solche Aufgabenverschiebung schafft und besetzt.

Das ist durchaus möglich. Die Frage ist hier aber eher ob solche Aufgabenverschiebungen bei euch gesetzlich bzw. tariflich abgedeckt sind und ob das nicht der Beteiligung der MAV unterliegt.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass es eine neu geschaffene Stelle ist?

Ganz ehrlich? Vermutlich nicht aber die Sache ist höchstwahrscheinlich beteiligungspflichtig und es stellt sich hier die Frage der Auswahlentscheidung.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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