Zurücksetzung des GdB (Allgemeines)
Als der Betroffenen durch das VA 70% zuerkannt worden sind, hat die Betroffene gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt? Wenn nicht, gibt es m.E. einen bestandskräftigen Bescheid. Das heißt, die 70% bleiben.
Umgehend Widerspruch einlegen und auf einen bestandskräftigen Bescheid hinweisen.
Ändert der Widerspruchsbescheid die Ansicht des VA nicht, Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Das kann man auch mündlich zu Protokoll machen. Die Betroffene - wenn sie keinen Rechtsbeistand hat - kann zum Sozialgericht gehen und dort bei der Rechtsantragsstelle die Klage erheben. Alle Bescheide und den Schwb-Ausweis mitnehmen.
Die Einreichung einer Klage macht zunächst den "Herabsetzungsbescheid" des VA nicht rechtskräftig.
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MfG
Remhagen
(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)