Zurücksetzung des GdB (Allgemeines)
Das ist falsch.
Ich habe 2 versch. Verfahren, bei denen es um bestandskräftige Bescheide geht, selbst erlebt. In beiden Fällen hat das VA - auf Hinweis des Gerichts - ihre Entscheidungen aufgehoben und es ist bei der Schwh. geblieben.
Das VA hat auch in beiden Verfahren, die Kosten des RA erstattet.
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MfG
Remhagen
(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)