Zurücksetzung des GdB (Allgemeines)
Als der Betroffenen durch das VA 70% zuerkannt worden sind, hat die Betroffene gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt? Wenn nicht, gibt es m.E. einen bestandskräftigen Bescheid. Das heißt, die 70% bleiben.
Umgehend Widerspruch einlegen und auf einen bestandskräftigen Bescheid hinweisen.
Ändert der Widerspruchsbescheid die Ansicht des VA nicht, Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Das kann man auch mündlich zu Protokoll machen. Die Betroffene - wenn sie keinen Rechtsbeistand hat - kann zum Sozialgericht gehen und dort bei der Rechtsantragsstelle die Klage erheben. Alle Bescheide und den Schwb-Ausweis mitnehmen.
Die Einreichung einer Klage macht zunächst den "Herabsetzungsbescheid" des VA nicht rechtskräftig.
Diese Antwort geht leider an der Rechtslage vorbei. Auch ein bestandskräftiger Bescheid darf selbstverständlich für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden. Die Voraussetzungen dafür ist eine vorherige Anhörung und dann eine Neufestsetzung. Rechtskräftig werden der neue GdB und ggf. der Entzug von Merkzeichen allerdings erst, wenn der Änderungsbescheid rechtskräftig wird.
So mal eben dagegen klagen wie du es empfiehlst verstopft nur die Gerichte. Zuerst sollte geprüft werden ob die Änderung rechtmäßig ist. Hat man dagegen ernsthafte Zweifel sollte ein Klage auch nicht einfach über die Rechtsbehelfsstelle eingelegt werden sondern vorzugsweise mit Fachanwalt oder Sozialverband, da sind die Chancen deutlich höher!
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Mit freundlichen Grüßen
Michael