BEM Teilnehmer (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 20.07.2021, 19:08 (vor 1011 Tagen) @ Nobi69

Wie sieht es aber aus, wenn eine Betriebsvereinbarung regelt, wer an den BEM Verfahren teilnimmt, sprich ... Vorgesetzter, Betriebsarzt usw. Kann der Mitarbeiter dann trotz BV die Teilnahme einzelner Personen ablehnen?

Hallo Nobi,
der Betriebsarzt kann zwar ausgeschlossen werden. Ob aber auch Vorgesetzter ausgeschlossen werden kann könnte fraglich sein, da wohl der Arbeitgeberseite zuzuordnen? Jedenfalls darf aber BEM-Berechtigterer neuerdings nun auch eine Person seines Vertrauens eigener Auswahl zu den BEM-Gesprächen mitbringen gemäß dem neuen § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX - ab dem 10.06.2021 entgegen früherer Rechtsprechung. Der bisher ablehnenden Rechtsprechung ist_der Gesetzgeber durch Klarstellung im Teilhabestärkungsgesetz entgegengetreten. Neue Fassung: „2Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.“

Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls wer hinzugezogen wird, die liegt alleine bei den BEM-Berechtigten. Der Arbeitgeber hat die BEM-Berechtigten über die Möglichkeit der Hinzuziehung zu unterrichten. Dabei kann es sich z.B. um ein Mitglied der Interessenvertretung, eine Person aus dem Betrieb oder um eine Person außerhalb des Betriebes handeln. BEM-Betriebsvereinbarungen oder BEM-Leitfäden, die das ausschließen oder von einer Zustimmung des Arbeitgebers abhängig machen, sind insoweit unbeachtlich und nichtig. Unterrichtet er nicht, ist BEM-Angebot und damit das ganze BEM nicht ordnungsgemäß.

Gruß,
Cebulon


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