BEM Teilnehmer (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 21.07.2021, 22:12 (vor 1008 Tagen) @ WoBi

das mit der gesetzlichen Änderung zur (externen) Vertrauensperson ist positiv zu werten. Aber wer trägt die Kosten für die externe VP?

Ziel eines BEM ist laut dem BVerwG „die frühzeitige Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern.“ Daher hat der BEM-Berechtigte, der eine externe Person wie Gewerkschaftler oder Ehegatten oder wen auch immer mitbringt, etwaige Kosten und Auslagen m.E. selbst zu tragen. Durch ein präventives BEM-Angebot wird der Beschäftigte ja nicht in seinen Rechten verletzt, sondern im Gegenteil. Dieser Arbeitgeber erfüllt eine ihm auferlegte besondere Verhaltenspflicht laut § 167 Abs. 2 SGB IX, die Hinzuziehung eines externen BEM-Beistands zu dulden. Wird auch v. Rechtsanwälten so_gesehen zur Rechtsänderung beim BEM: „Die Kosten trägt der Arbeitnehmer selbst.“

Gruß,
Cebulon


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