BEM Teilnehmer (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 26.07.2021, 17:15 (vor 1002 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi,
hier ein Praxisbeitrag aus Sicht des Personalrats der Freien Universität Berlin (FUB) zum Thema „Vorgesetzter“ beim BEM. So oder so dürfte die Führungskraft regelmäßig zumindest dann ins Spiel kommen, wenn es um BEM-Maßnahmen geht: Die Führungskraft muss zur Umsetzung von BEM-Maßnahmen i. d. R. eingebunden werden! Hier noch einige Postings mit teils konträren Ansichten von Betriebsräten zum Thema „Vorgesetzte“. Und dazu noch ein Aufsatz zur Rolle der Führungskraft im BEM.

ob eine BV auch gegen den Willen des Betroffenen die Teilnahme von Vorgesetzten vorschreiben darf?

Ein BEM-Berechtigter kann m.E. ablehnen, dass sein Vorgesetzter an den BEM-Gesprächen teilnimmt. Bei der FUB führt der Vorgesetzte oder nächsthöhere Vorgesetzte die BEM-Gespräche zum Beispiel nur auf ausdrücklichen Wunsch des BEM-Berechtigten laut der dortigen BEM-Handlungsanleitung. Es wurde so geregelt, dass ein Vorgesetzter zwar vom Betroffenen als Gespächspartner gewählt werden kann, aber dies nicht zwingend ist.

Gruß,
Cebulon


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