Meldung an den Arbeitgeber bei Anerkennung einer Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ede vom Bayerwald, Monday, 21.08.2006, 16:25 (vor 6468 Tagen)

Hallo zusammen,

Habe mich letzthin mit einem Gewerkschaftssekretär über das Thema Meldung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber unterhalten.
Natürlich ist uns bekannt, dass laut Gesetz eine Meldung an den AG nicht unbedingt erzwungen werden kann.

interessant war der Hinweis auf den Arbeitsvertrag.
Im Arbeitsvertrag, zumindest des öffentlichen Dienstes steht, dass alle gravierenden Änderungen in den persönlichen Verhältnisssen dem AG unverzüglich zu melden sind.:-(
Unter diesen Vertragspassus fällt im Grunde auch die Meldung der Schwerbehinderung!
Der Grund ist, dass der AG zumindest in Betrieben ohne Erfüllung der Quote einen geldwerten Nachteil verkraften muss, wenn die Schwerbehinderung nicht gemeldet wird. (Stichwort Ausgleichsabgabe!)

Wenn der AG "bösartig" ist, kann er u.U. seinen Verlust einklagen, falls er auf andere Weise von der Schwerbehinderung eines AN erfährt, der seine anerkannte Schwerbehinderung über längere Zeit nicht gemeldet hat, vom AN aber solch eine Klausel im Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.:-( :-( :-( :-(


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