Meldung an den Arbeitgeber bei Anerkennung einer Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 30.08.2006, 11:42 (vor 6460 Tagen) @ traute

Hallo traute,

du hast recht, wenn du sagst, dass das alles deine Privatsache ist, aber wenn dein AG dich nicht rechtzeitig erreicht, so kann das u.U. Folgen haben.
Bist du behindert und sagst es nicht, so verzichtest du auf Leistungen nach dem Gesetz und hast keinen Kündigungsschutz.
Bist du Schwangeer und sagst es nicht so verzichtest du auf Dinge, auf die du nicht verzichten darfst (Mutterschutz) und der AG wird, falls was Passiert während dieser Zeit zur Rechenschaft gezogen. Den AG geht dein Familienstand sehr wohl was an, weil er sich u. U. bei verschiedenen betrieblichen Entscheidungen auch nach dem Famileinstand richten muss, zumindest sollte. Darüber hinaus sind da Dinge darunter, die bei eventuellen Arbeitsgerichtsprozessen zurück schlagen, wenn sie nicht gemeldet sind.

Aber wir beziehen uns hier im wesentlichen darauf, dass bei einem Passus im Arbeitsvertrag (Veränderungen der persönlichen Verhältnisse) der AN gezwungen ist dies alles und eventuell auch eine Anerkennung der Behinderung zu melden. Ansonsten könne dies als Kündigugsgrund wegen Nichterfüllung der Arbeitsvertraglichen Pflichten gewertet werden, eventuell sogar als Ursache für einen Schadenersatzprozess.

Gruß Ede


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