Strafe gegen Geschäftsführer wegen Behinderung (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Thursday, 02.09.2021, 14:34 (vor 967 Tagen)

Laut dem Artikel auf der Webseite Recht und Gewerkschaft bzw. dem Artikel in der IGM-Zeitung hat das Amtsgericht Lebach einen Geschäftsführer eines saarländischen Logistikdienstleisters wegen Behinderung des Betriebsrats zu 80 Tagessätze Strafe nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verurteilt.

Jetzt stell sich mir die Frage, ob dies auch für die SBV anwendbar ist? Denn nach § 179 Abs. 3 SGB IX hat die Vertrauensperson die gleiche persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Betriebsrats.

Im LPK ist zum Abs. 3 leider nur die kleine Randnummer 33 ausgeführt und sagt dazu nicht viel aus. Fällt § 119 BetrVG unter die gleiche persönliche Rechtsstellung, weil durch ", insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, " nur Teile der Rechtsstellung besonders hervorgehoben werden?

Hintergrund ist die fristlose Kündigung einer Vertrauensperson bei einer Kreisklinik mit meiner Meinung nach vorgeschobenen Gründen vor knapp einem Jahr. Auch die SBV wird von Arbeitgebern in ihrer Amtsführung behindert.

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Gruß
Wolfgang


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