Strafe gegen Geschäftsführer wegen Behinderung? (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Monday, 06.09.2021, 12:36 (vor 962 Tagen) @ Cebulon

Hallo,
was nutzt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Diskussion zum verbesserten Schutz von Betriebsräte, wenn andere Interessensvertretungen schutzlos sind? Die SBV vertritt die Interessen von behinderten Beschäftigten und werden in gleicher Weise wie Betriebsräte durch Arbeitgeber "bekämpft". Nur die SBV ist kein Gremium, sondern eine Einpersonenvertretung. Dies macht es Arbeitgebern einfacher aktive und engagierte Vertrauenspersonen aus dem Ehrenamt zu entfernen. Eine einzelne Person kann viel leichter abgekapselt, ausgegrenzt und kaum widerlegbare Vorwurfe überzogen werden.

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 238 SGB IX ist ohne jegliche Wirkung, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Anzeigen nicht nachkommt. Zumal "Union Busting" dort nicht mal aufgelistet wird. Dies sollte analog § 119 BetrVG in § 237x SGB IX aufgenommen werden und zwar als Offizialdelikt.

https://www.youtube.com/watch?v=ahrF4wveiwI
https://www.youtube.com/watch?v=sawzQ-mYN6c

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Gruß
Wolfgang


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