Strafe gegen Geschäftsführer wegen Behinderung? (Umgang mit Arbeitgeber)

PolWol, Saturday, 18.09.2021, 14:35 (vor 951 Tagen) @ WoBi

Hallo,
wenn kein Schutz im SGB IX als Vertrauensperson gegeben ist, hilft ein Doppelmandat als Betriebsrat weiter.
Hier besteht dann wenigstens ein besserer Schutz gegen willkürliche Kündigungen und die Möglichkeit diese Behindung in der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Anzeige zu bringen.
"union basting" gibt es nicht nur bei Betriebsräte. Auch die SBV braucht einen wirksamen Schutz vor Arbeitgeber.


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