Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen (Einstellung)

Rickert-Krings, Lippstadt, Monday, 06.12.2021, 08:28 (vor 871 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

a) Erzieher/in im Anerkennungsjahr
Bei den Kita-Praktikanten sollen die Gespräche dezentral in der jeweiligen Einrichtung stattfinden.
Ein Bewerber stellt sich bei der Kita vor, macht evtl. ein Mini-Praktikum und die Einrichtungsleitung entscheidet, ob der Bewerber geeignet ist.


Da gehörst Du mit dabei. Kann ja sein das Du anderer Ansicht bist und einen anderen Bewerber haben möchtest.

Das heißt, wir müssten bei JEDEM Gespräch in der Einrichtung dabei sein?

Da es sich "nur" um Praktikanten handelt, sehe ich hier die Möglichkeit, dass die SBV z.B. nur bei den Gesprächen eines SbM anwesend sein könnte (sonst wäre das ein Fulltimejob und wir haben keine Freistellung).


Dreh diese Aussage mal rumm. Könnte für eine Freistellung sprechen.

Für eine Freistellung haben wir zu wenig SbM, wir schaffen nicht mal die 50...

b) Azubis
Bei den Azubis sollen alle Bewerber unmittelbar einen Online-Eignungstest absolvieren und die Gespräche mit Praxisaufgabe stattfinden, sobald die ersten 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen.


Wurde bei dem Onlinetest auf barrierefreiheit geachtet? Wer legt die Eignung fest? Lass Dir die Kriterien geben.

Ja, das Online-Verfahren ist barrierefrei bzw. die Bewerber können sich bei dem Anbieter melden und individuell nach ihren Bedarfen beraten lassen, der Test wird dann entsprechend angepasst.

Sobald dann weitere 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen gibt es weitere Gespräche.


Selbst zur Vorauswahl sollte Dich der Arbeitgeber mitnehmen. Ist ja niemand verpflichtet seine Behinderungen schon im Vorfeld zu offenbaren.

Die Vorauswahl wird anhand der Testergebnisse aus dem Online-Verfahren erfolgen, also alle, die z.B. mindestens die Gesamtnote 2,7 haben, kommen eine Runde weiter.

Dieses Verfahren ist für den Bewerbungsfluss von Vorteil, aber ich weiß noch nicht, ob die Beteiligung der SBV dabei gewahrt bleibt.


Nein ist nicht gewahrt.
Ich nehme an allen Verfahrensschritten im Bewerberverfahren teil.
Begründung:
Oftmals stellte sich erst in den Bewerbungsgesprächen raus, dass jemand unter das SGB IX fällt.
Dann musste der AG alles nochmal von vorn machen, weil ich ja keine Vergleichsmöglichkeit hatte.
Dieses Verfahren hab ich dreimal durchgezogen, seitdem werte ich ordentlich beteiligt.
Lies Dir mal die Beteiligungsrechte zum Stellenbesetzungsverfahren durch.

Ich finde leider immer nur Regelungen dazu, was passiert, wenn Gespräche vor Ende der Bewerbungsfrist stattfinden.
Das nützt mir ja nun aber nichts...

Die Große Frage ist doch: sind diese Gesprächsblöcke insgesamt als ein Besetzungsverfahren zu sehen oder ist jede Gesprächsrunde ein Verfahren für sich?

Angenommen, alle Blöcke zusammen gelten als ein Besetzungsverfahren.
Würde also erst im 2. Block ein SbM auftauchen, müssten theoretisch die vorherigen Gespräche wiederholt werden.
Da das keiner will, müsste die SBV von vorne herein in jedem Gesprächsblock anwesend sein, egal ob sich schon SbM beworben haben oder nicht.
Bei einem Drittel der Ausbildungsberufe sind wir schon jetzt immer bei den Gesprächen dabei, da sich dort auch immer SbM bewerben.
Bei den anderen zwei Drittel der Ausbildungsberufe jedoch bewerben sich selten SbM - hier müssten wir im Umkehrschluss zukünftig immer anwesend sein, was wieder Mehrarbeit bedeuten würde, da wir nach dem alten Verfahren nicht immer dabei gewesen wären.

Leider habe ich soeben von unserem PR erfahren, dass die Thematik Ende November bei einem gemeinsamen Gespräch erörtert wurde.
Die SBV wurde zwar eingeladen, aber unser Vertrauensmann war an dem Tag krank und ich als 1. Stellv. wusste nichts von der Erkrankung - da ich den Tag Urlaub hatte, wurde ich auch nicht informiert.
So fand das gemeinsame Gespräch ohne SBV statt...


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