Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen (Einstellung)

Rickert-Krings, Lippstadt, Tuesday, 21.12.2021, 11:53 (vor 857 Tagen) @ Rickert-Krings

Unser Vertrauensmann hat sich bei der Gewerkschaft Rat eingeholt.

Bei den Praktikanten im Erzieherbereich wäre die Beteiligung der SBV wohl nicht gewährleistet, sodass der AG hier nachbessern müsste mit seinen Überlegungen.

Im Bereich der Dauerausschreibungen für Azubis sieht das etwas anders aus.
Dort wird bei der Gewerkschaft die Meinung vertreten, dass die Beteiligung der SBV ab dem Zeitpunkt erforderlich ist, wo ein SbM sich bewirbt und bis alle Stellen besetzt sind - auch wenn das nach 1-2 "Blöcken" schon der Fall ist. Denn sobald alle Stellen besetzt sind, ist das Verfahren beendet. Alle anschließend eingehenden Bewerbungen finden dann erst für die nächsten freiwerdenden Stellen (im nächsten Jahr) Berücksichtigung.
Die Beteiligung der SBV ist nach Ansicht der Gewerkschaft in dem Fall aber wohl gewahrt.

Da unser PR (der in der Zustimmungspflicht zu den geplanten Änderungen ist) auch noch nicht ganz einverstanden ist, wird es wohl noch mal ein gemeinsames Gespräch mit allen geben. Was dann für unsere SBV dabei rauskommt, muss unser Vertrauensmann regeln - ich habe ihm eure Sichtweisen mitgeteilt und kann als Stellvertreterin in meinen Augen auch erstmal nur abwarten, was dabei rum kommt.

Vielen Dank für eure konstruktiven Rückmeldungen und Gedankengänge!


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