Beteiligung bei Dauerausschreibungen mit Einzelgesprächen (Einstellung)

bifavi, Hessen, Monday, 06.12.2021, 09:13 (vor 866 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo Rickert-Kings,

Das heißt, wir müssten bei JEDEM Gespräch in der Einrichtung dabei sein?

Meiner Ansicht nach : JA

Für eine Freistellung haben wir zu wenig SbM, wir schaffen nicht mal die 50...

Mach die Freistellung nicht nach Personen, sondern nach Arbeitsaufwand. Das Gesetz lässt ja andere Möglichkeiten zu. Musst mit deinem AG verhandeln.

Sobald dann weitere 4-5 geeignete Bewerber aus dem Test hervorgehen gibt es weitere Gespräche.


Selbst zur Vorauswahl sollte Dich der Arbeitgeber mitnehmen. Ist ja niemand verpflichtet seine Behinderungen schon im Vorfeld zu offenbaren.


Die Vorauswahl wird anhand der Testergebnisse aus dem Online-Verfahren erfolgen, also alle, die z.B. mindestens die Gesamtnote 2,7 haben, kommen eine Runde weiter.

Die Große Frage ist doch: sind diese Gesprächsblöcke insgesamt als ein Besetzungsverfahren zu sehen oder ist jede Gesprächsrunde ein Verfahren für sich?
Angenommen, alle Blöcke zusammen gelten als ein Besetzungsverfahren.
Würde also erst im 2. Block ein SbM auftauchen, müssten theoretisch die vorherigen Gespräche wiederholt werden.
Da das keiner will, müsste die SBV von vorne herein in jedem Gesprächsblock anwesend sein, egal ob sich schon SbM beworben haben oder nicht.

Da es sich nach deinen Aussagen um Dauerausschreibungen handelt, würde es für mich als ein Besetzungsverfahren gelten.

Bei einem Drittel der Ausbildungsberufe sind wir schon jetzt immer bei den Gesprächen dabei, da sich dort auch immer SbM bewerben.
Bei den anderen zwei Drittel der Ausbildungsberufe jedoch bewerben sich selten SbM - hier müssten wir im Umkehrschluss zukünftig immer anwesend sein, was wieder Mehrarbeit bedeuten würde, da wir nach dem alten Verfahren nicht immer dabei gewesen wären.

Ehrenamtstätigkeit ist nicht immer einfach. Wie bereits oben erwähnt verhandele mit AG.

Leider habe ich soeben von unserem PR erfahren, dass die Thematik Ende November bei einem gemeinsamen Gespräch erörtert wurde.
Die SBV wurde zwar eingeladen, aber unser Vertrauensmann war an dem Tag krank und ich als 1. Stellv. wusste nichts von der Erkrankung - da ich den Tag Urlaub hatte, wurde ich auch nicht informiert.
So fand das gemeinsame Gespräch ohne SBV statt...

Geh mit deinem Arbeitgeber in eine Ehrenrunde. Lass dir die Regelungen erklären und mach eigene Vorschläge, wie die SBV die Beteiligung wünscht, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Wenn er sich der SBV nicht annähert, muss halt das Bewerberverfahren von vorne beginnen.

LG
bifavi


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