§ 164 Abs.4 S.1/S.4 - Betrifft das auch den fachlichen Arbeitsumfang ?? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 29.12.2021, 10:33 (vor 848 Tagen) @ zimmi2000

Hallo,

da § 164 Abs. 4 SGB IX im Gesetzestext selbst keine Einschränkungen hat, bezieht sich die Vorschrift auf alle Arten von Behinderungen und alle behinderungsbedingte Einschränkungen. Da gibt es auch in der Fachkommentierung keine zwei Meinungen.

Bei der geschulderten Konfliktsituation sind ja wohl die Voraussetzungen des § 167 Abs. 1 SGB IX deutlich erfüllt, so daß das Mittel der Wahl jetzt ein Präventionsverfahren wäre.

--
&Tschüß

Wolfgang


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