§ 164 Abs.4 S.1/S.4 - Betrifft das auch den fachlichen Arbeitsumfang ?? (Allgemeines)

Georgina, Saturday, 01.01.2022, 13:10 (vor 840 Tagen) @ zimmi2000

Ich denke dass hier zu prüfen wäre, ob wirklich alle Einzeltätigkeiten durch eine Person gemacht werden müssen, oder ob man das im Team so umverteilen kann, dass sowohl der Arbeitsplatz des MmB gesichert ist und das "Gesamtoutcome" trotzdem gegeben ist.

Im Arbeitsvertrag ist ja nur vage umschrieben, als was man eingestellt ist - eine Stellenbeschreibung zeigt das Tätigkeitsprofil auf. In meinen Augen muss man nicht alle Tätigkeiten anbieten können, so lange man den beschriebenen Arbeitsplatz auch mit anderen Tätigkeiten aus- und erfüllen kann und es durch andere Teammitglieder zu kompensieren ist....hier greift das Direktionsrecht des AG.

Ich nehme wahr, dass Leitungen häufig dem Missverständnis auferlegen sind, dass jeder dasselbe machen muss. Und Kollegen ohne Behinderung berufen sich fälschlicherweise auf "Gleichbehandlung" und fordern, dass auch der Mensch mit SB exakt dasselbe Pensum und dieselben Tätigkeiten ausführt ;-)


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