§ 164 Abs.4 S.1/S.4 - Betrifft das auch den fachlichen Arbeitsumfang ?? (Allgemeines)

zimmi2000, Wednesday, 29.12.2021, 11:31 (vor 821 Tagen) @ albarracin

Na, da habe ich mich wohl etwas verkehrt ausgedrückt. Es läuft ein BEM nicht aufgrund von über 6 Wochen Krankheit sondern initiativ von der Kollegin eingefordert als Prävention. Damit möchte sie einer bevorstehenden Überlastung, die sie selbst bereits wahrnimmt, frühzeitig vorbeugen.
Meine Frage war eben jetzt, ob im Rahmen dieses präventiven BEM der komplexe Tätigkeitsumfang der Kollegin reduziert werden kann und dies unter Zuhilfenahme des §164 Abs. 4 S.1 / S.4 ???


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