Wahlen der SBV in Coronazeiten (Wahlen)

WoBi, Tuesday, 11.01.2022, 12:56 (vor 807 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

ja die Regelungen sind schnell in die SchwVWO aufgenommen worden. Ein typischer politischer Schnellschuss in Anlehnung an die Betriebsratswahl ohne Berücksichtigung oder gar Unkenntnis der besonderen Wahlregelungen für Schwerbehindertenvertretungen.

Ablauf einer Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren zur Wahl einer SBV und Nachbildung der Präsensveranstaltung mittels Videokonferenztechnik und schriftlicher Stimmabgabe per Briefwahl.

  • Einladung zur Wahlversammlung -> Terminplanung im Videokonferenzsystem und Versand der Einladungs-/Zugangsdaten an die (bekannten) Wahlberechtigten.
  • Aushang für „unbekannte“ Wahlberechtigte -> Zugangsdaten Videokonferenz veröffentlichen ist kritisch?
  • Wahl einer Wahlleitung -> Sprechfreigabe für alle Videokonferenzteilnehmer
  • Kontrolle der Teilnahmeberechtigung an der Versammlung -> Hier unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechtes durch Vorzeigen des Ausweises oder des Gleichstellungsbescheides wahren, indem nur die jeweilige Person mit der Wahlleitung verbunden ist und das Bild der zu überprüfenden Person sehen kann? Dabei späteres An-, Ab- und Wiederanmelden ggf. Doppelanmeldungen und unberechtigte Zuhörer berücksichtigen.
  • Erstellung der Liste der Wahlberechtigten durch den Wahlleiter
  • Festlegen der Anzahl der stellvertretenden Mitglieder -> Sprechfreigabe für alle Videokonferenzteilnehmer
  • Zur Vorschläge von Personen für die Wahl als Vertrauensperson auffordern -> Sprechfreigabe für alle Videokonferenzteilnehmer
  • Erfassung der vorgeschlagenen Personen durch den Wahlleiter und Erstellung des ersten Stimmzettels, Vervielfältigung des Stimmzettels, Erstellung Versand- und Rücksendeumschlags, Erklärung des Wahlberechtigten, Handlungsanweisung und Versand der ersten Briefwahlunterlagen.
  • Unterbrechung der Wahlversammlung bis zum Zeitpunkt des vereinbarten spätesten Postrücklaufes bei unterschiedlichen Brieflaufzeiten. (1 – 2 Wochen?)
  • Erneute Videokonferenz der Wahlberechtigten oder der Teilnehmer der (letzten) Wahlversammlung (gezielte Einladung?) zum Öffnen der rückgesendeten Briefwahlumschläge. Nochmalige Kontrolle der Teilnahmeberechtigung. Kontrolle der Erklärungen und Entnahme des Wahlumschlages zum Einlegen in den Behälter / die Urne. Öffnen der Wahlumschläge und Entnahme der Stimmzettel. Auszahlen der Stimmzettel und Feststellung der Gewählten. Bekanntgabe der Stimmenanzahl der Kandidaten. Benachrichtigung der Person. Annahme oder Ablehnung der Wahl abklären (- 3 Tage Bedenkzeit) und die endgültige gewählte Vertrauensperson bekanntgeben.
  • Zu Vorschläge für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder auffordern –> Sprechfreigabe für alle Videokonferenzteilnehmer.
  • Erfassung der vorgeschlagenen Personen durch den Wahlleiter und Erstellung des zweiten Stimmzettels, Vervielfältigung des Stimmzettels, Erstellung Versand- und Rücksendeumschlags, Erklärung des Wahlberechtigten, Handlungsanweisung und Versand der zweiten Briefwahlunterlagen.
  • Unterbrechung der Wahlversammlung bis zum vereinbarten/beschlossenen Zeitpunkt des Postrücklaufes bei unterschiedlichen Brieflaufzeiten. (1 – 2 Wochen?)
  • Erneute Videokonferenz der Wahlberechtigten oder nur der Teilnehmer der (letzten?) Wahlversammlung zum Öffnen der rückgesendeten Briefwahlumschläge. Kontrolle der Teilnahmeberechtigung durch den Wahlleiter. Kontrolle der Erklärungen und Entnahme des Wahlumschlages zum Einlegen in den Behälter / die Urne. Öffnen der Wahlumschläge und Entnahme der Stimmzettel. Auszählen der Stimmzettel und Feststellung der Gewählten. Bekanntgabe der Stimmenanzahl der Kandidaten für die stellvertretenden Mitglieder und Benachrichtigung der Personen. Annahme oder Ablehnung der Wahl abklären (- 3 Tage Bedenkzeit) und die gewählten Personen in der endgültige Reihung der stellvertretenden Mitglieder bekanntgeben.
  • Es wird eine fortlaufende Niederschrift dringlich empfohlen. Übergabe der Unterlagen an die Vertrauensperson zur Aufbewahrung während der Wahlperiode durch den Wahlleiter.

Es wurden in dieser Abhandlung noch keine Besonderheiten wie passiv / nicht aktiv Wahlberechtigte als Wahlleiter/Kandidat berücksichtigt. Haben alle Teilnahmeberechtigten die erforderliche technische Ausstattung und Sachkenntnis in der Bedienung der eingesetzten Technik. Ist diese Technik barrierefrei?

Es sind mindesten 3 unabhängige Videokonferenzen erforderlich, bei möglichst gleichbleibender Zusammensetzung der Teilnehmer wegen den Unterbrechungszeiten für die Postlaufzeiten. Denn Vertrauensperson und stellvertretende(s) Mitglied(er) müssen beim vereinfachten Verfahren in zwei getrennte Wahlvorgänge auf zwei getrennte Stimmzettel gewählt werden. Mit der Vorlaufzeit für die Ankündigung der Wahlversammlung von 3 Wochen ist somit mit 1,5-2 Monate zu rechnen.

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Gruß
Wolfgang


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