Wahlen der SBV in Coronazeiten (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 11.01.2022, 14:08 (vor 836 Tagen) @ Hendrik1

(z.B. Briefwahl)

Hallo
das mit der Briefwahl ist absolut und ausschließlich (nicht beispielhaft). Was anderes als Briefwahl gibts nicht, da der § 28 Abs. 2 SchwbVWO einzig und allein auf die Briefwahl nach § 11 verweist.

Ich würde aber in jedem Fall einen Ersatz für die Wahlleitung wählen (lassen). Denn sollte Wahlleitung ausfallen, könnte die Wahl im Falle eines Falles ggf. platzen. Dann wäre außer Spesen nichts gewesen. Auch daran hat der Verordnungsgeber bzw. zuletzt die „Ampel“ bei ihren lückenhaften Schnellschüssen nicht gedacht.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion