Wahlen der SBV in Coronazeiten (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 13.01.2022, 14:08 (vor 827 Tagen) @ WoBi

Kann der in der Wahlversammlung gewählte Wahlleiter generelle Briefwahl beschließen? Wohl nicht!

Klar, das darf und sollte er unbedingt zur Klarstellung in entsprechender Anwendung des § 11 Abs. 2 SchwbVWO laut der Verweisung in § 28 Abs. 2 SchwbVWO „beschließen“. Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass so oder so ausschließlich generelle Briefwahl von Rechts wegen in Frage kommt.

Erneute Videokonferenz der Wahlberechtigten oder nur der Teilnehmer der (letzten?) Wahlversammlung zum Öffnen der rückgesendeten Briefwahlumschläge.

Nein, Öffnung sowie Auszählung erfolgt in „öffentlicher Sitzung“ (so auch ausdrücklich Sachadae, LPK-SGB IX, 6. Aufl., § 28 SchwbVWO Rn. 46), und zwar in Präsenzsitzung - die zuvor angekündigt werden muss auch durch Aushang.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion