Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen (Allgemeines)

Cebulon, Saturday, 15.01.2022, 18:30 (vor 804 Tagen) @ AlbrechtSBV

ist die Teilnahme der SBV an den BR-Sitzungen abhängig von der Anzahl der Gremiumsmitglieder des Betriebsrates?

Hallo Albrecht, nein, natürlich nicht. Unsinn!
Welcher „Dummschwätzer“ behauptet das?

Gibt es da gesetzliche Regelungen?

Guck mal hier. Steht in jedem Standard-Kommentar zu § 178 SGB IX und § 32 BetrVG sowie zum Beispiel auch in dieser BIH-Broschüre. Es besteht ferner auch ein „Teilnahmerecht an allen Ausschusssitzungen“ (ErfK/Koch, 10. Aufl. 2010, BetrVG § 32 Rn. 1). Dieses Beratungsrecht ggü. dem BR ist „umfassend“, nicht auf spezifische Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung beschränkt.

Damit die SBV dieses Recht auch wahrnehmen kann, muss sie über alle stattfindenden Betriebsratssitzungen sowie ihre Inhalte informiert und deshalb auch jedes Mal schriftlich mit Tagesordnung eingeladen werden.

Gruß,
Cebulon


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