Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen (Allgemeines)
Hallo,
als SBV sollte man nicht nur seine Rechte kennen, sondern auch diejenigen der anderen betrieblichen Akteure, wenn man schon 10 Jahre im Amt ist.
Der AG hat hier gar nichts zu melden, da er ja dem BR keine Anweisungen erteilen kann.
Im Ernstfall, wenn der Verweis auf Rechtsprechung und Literatur nicht hilft (Dein BR sollte ja auch eine Kommentierung des BetrVG verfügbar haben), bleibt nur die Klage gegen den BR auf Sitzungsteilnahme.
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&Tschüß
Wolfgang