Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Monday, 17.01.2022, 09:00 (vor 802 Tagen) @ Hendrik1

Guten Morgen AlbrechtSBV,

das hat der BR vor langer Zeit auch mal mit mir versucht.
Das Beschluss aussetzen hat wenig geholfen, weil die das BetrVG nicht richtig kannten.
Folgendes habe ich denen dann mitgeteilt:

Zur gefälligen Kenntnisnahme und aus aktuellem Anlass
Zusammenarbeit im Betrieb § 182 SBG IX (vormals § 99 Abs 1 SGB IX) in Verbindung mit § 23 BetrVG
Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte folgenden Sachverhalt zur Kenntnisnahme.

„Schwerbehindertenrecht- Basiskommentar zum SGB IX, 13 Auflage“, mit BTHG-Änderungen zum 30.12.2016
… Ein wiederholtes Unterlassen der Einladung der Schwerbehindertenvertretung zur Sitzung des Betriebsrates, und/oder seiner Ausschüsse ist eine grobe Pflichtverletzung und kann zum Ausschluss eines Mitglieds des Betriebsrates oder gar zur Auflösung des Betriebsrats führen.

Da nach lief es dann. Und die Zusammenarbeit ist jetzt auch eine Zusammenarbeit. Wenn du verstehst was ich meine.
Manchmal muss man als SBV auch böse sein, natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Gruß
Bifavi


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