Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 16.01.2022, 10:30 (vor 843 Tagen) @ AlbrechtSBV

Hallo,

außerdem steht es ja auch in § 32 BetrVG - ohne jede zahlenmäßige oder inhaltliche Begrenzung:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__32.html

Wenn da ein BR rumzickt, solltest Du ihm die Lektüre der einschlägigen Kommentierung des § 32 BetrVG empfehlen wie zB Fitting, ErfK, DKKW.
Auch da gibt es keine zwei Meinungen beim allgemeinen Teilnahmerecht. Meinungsverschiedenheiten gibt es lediglich beim Teilnahmerecht an der konstituierenden Sitzung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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