Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen (Allgemeines)
Hallo,
außerdem steht es ja auch in § 32 BetrVG - ohne jede zahlenmäßige oder inhaltliche Begrenzung:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__32.html
Wenn da ein BR rumzickt, solltest Du ihm die Lektüre der einschlägigen Kommentierung des § 32 BetrVG empfehlen wie zB Fitting, ErfK, DKKW.
Auch da gibt es keine zwei Meinungen beim allgemeinen Teilnahmerecht. Meinungsverschiedenheiten gibt es lediglich beim Teilnahmerecht an der konstituierenden Sitzung.
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&Tschüß
Wolfgang