GdB bei Covid (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Thursday, 03.02.2022, 08:24 (vor 813 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas-SBV

hat schon jemand von euch Erfahrung mit dem Thema GdB bei Long-Covid-Erkrankungen? Ich denke viele hiervon sind in ihren Beruf stark beeinträchtigt und auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist massiv Eingeschränkt.
Habe hierzu einen Antrag laufen, der jedoch noch nicht beschieden ist.

Naturgemäß ist für Long-COVID kein gesonderter GdB in der Versorgungsmedizinverordnung enthalten. Vielmehr sind bei der Vielschichtigkeit der Long-COVID Erkrankungen die einzelnen gesundheitlichen Einschränkungen und deren Schwere zu betrachten. So können die Lungenfunktionseinschränkungen geringen Grades zu einem GdB von 20 – 40 führen und schweren Grades zu einem GdB von 80 – 100. Psychische Traumen ( google mal Second Victim Phänomen), welche gerade nach Erlebnissen auf Intensivstationen vorkommen, sind ebenfalls ihrer Schwer nach zu beurteilen. So führen leichte psychische Störungen zu einem GdB von 0 – 20 und schwere psychische Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten zu einem GdB von 80 – 100. Entsprechend wird anhand der medizinischen Unterlagen und Begutachtung auch jede andere Krankheit und deren Schwere individuell geprüft.
Sofern die Ansteckung nachweislich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist, kommen Leistungen der Berufsgenossenschaft in Betracht, wie Verletztengeld und in Einzelfällen auch eine Rente von der Berufsgenossenschaft. Das Gleiche gilt, wenn es sich nachweislich um eine Ansteckung auf den Weg von oder zur Arbeit handelt. In diesem Fall würde ein sogenannter Wegeunfall vorliegen. Da die Leistungen der Unfallversicherung höher sind als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, lohnt sich eine entsprechende Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft.
Verschiedene Unfallkassen (DGUV, UKH,etc) haben auch diesbezüglich Merkblätter veröffentlicht.

Gruß Bifavi


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