Ersatztermin bei Verhinderung (Einstellung)

MacAllester, Oranienburg, Wednesday, 13.07.2022, 14:09 (vor 647 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Terminverschiebung zu einem Vorstellungsgespräch...
Konkret geht es um einen Bewerber der deutlich auf seine Schwerbehinderung hingewiesen hat und einen Termin zum Vorstellungsgespräch per Video erhalten hat. Jedoch hat er höflich um eine Verschiebung des Termins gebeten, da er beruflich bereits in der geplanten Woche ausgebucht sei und hat Vorschläge eine Woche früher erbeten.
Sind wir gemäß § 165 jetzt gezwungen ihm einen Ersatztermin anzubieten?

Ich meine laut §165 Abs. 1 S. 3 SGB IX sind wir verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, wenn die Absage begründet wird. Dies hat er ja getan, wenn gleich der angegebene Grund jetzt nicht so gewichtig ist wie eine Krankheit.

Was sagt Ihr?

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Viele Grüße
Björn


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