Ersatztermin bei Verhinderung (Einstellung)

MacAllester, Oranienburg, Thursday, 14.07.2022, 09:58 (vor 645 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ich sehe das auch so, jedoch ist hier bereits eine größere Diskussion diesbezüglich vom Stapel gelaufen...
Ich persönlich würde sagen, mit der Angabe des Grundes, und hier ist es meiner Meinung nach egal was als Begründung geliefert wurde, ist ein Ersatztermin durchaus legitim und sollte vereinbart werden. Ihm den zu verwehren würde eine Klage nach sich ziehen.

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Viele Grüße
Björn


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