Ersatztermin bei Verhinderung (Einstellung)

spid, Friday, 10.11.2023, 20:48 (vor 174 Tagen) @ albarracin

Hallo,

wie ist "kurzzeitig" zu definieren?

"Düwell in LPK-SGB IX, § 165 Rn 16 engt den Anspruch auf einen Nachholtermin bei Verhinderung im Wortlaut nur auf "Krankheit" ein, wobei diese auch nur "kurzzeitig" sein sollte. Er verweist u.a. auf OVG NRW vom 27.2.2012, 6 A 2324/10, daß sich aber auch nur mit einer Verhinderung wegen Krankheit beschäftigt."

Danke.

Gruß


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