Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung? (Allgemeines)

Trine, Kleve, Wednesday, 16.11.2022, 12:43 (vor 519 Tagen)

Hallo zusammen,

ich brauche mal ganz dringend eine Antwort. Heute Nachmittag wird bei uns die Briefwahl ausgezählt. Rein zufällig hat sich bei mir jemand von den Wahlberechtigten gemeldet, dass sein Umschlag mit den Wahlunterlagen mit einem Schreibfehler im Namen und an eine uralte Adresse geschickt wurde. Diesen hat er nur deshalb erhalten, weil dort noch Verwandtschaft von ihm wohnt. Er weiß aber mit Sicherheit, dass sein Name mit richtiger Schreibweise und aktueller Adresse in der Personalabteilung hinterlegt ist (hat er auch dort nachgefragt und prüfen lassen).
Rein zufällig habe ich vorhin in unserer Poststelle mitbekommen, dass heute schon wieder 2 Umschläge vom 20.10. (!) als unzustellbar zurück gekommen sind. Die Betroffenen können dann natürlich nicht mehr rechtzeitig erreicht werden und noch ihre Stimme abgeben.

Leider weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, in wievielen Fällen insgesamt das passiert ist, ob die falschen Adressen evtl. von den Betroffenen nicht korrekt gemeldet wurden oder ob die Personalabteilung da einen Riesenmist gebaut hat, weil sie auf irgendwelche uralten Daten zurückgegriffen hat.

Muss ich die Wahl im letzteren Fall für ungültig erklären und wiederholen lassen?

Zur Info: wir sind insgesamt nur 25 SB und die Wahl wurde per Briefwahl durchgeführt wg. 2 weit auseinanderliegenden Standorten.

Vielen Dank im Voraus
Trine


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